Es ist nicht alle Hoffnung verloren (Insider)

„Was macht eigentlich das Kind, das dadurch Rechtsgeschichte geschrieben hat, dass das BVerfG mit Beschluss vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) entschieden hat, dass es verfassungswidrig ist, den Vater grundsätzlich vom gemeinsamen Sorgerecht auszuschließen, wenn sich die Mutter dagegen sperrt?

Es lebt seit dem 28.09.2010 bei seinem Vater. Diesem ist mit Beschluss des AG Bad Oeyenhausen vom 21.10.2010 (43 F 3/09) mit Zustimmung der Mutter die alleinige Sorge übertragen worden.“

Quelle: FamRZ 2011, 452

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